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Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2B)

der Vienberg GmbH für den gewerblichen Geschäftsverkehr

1. Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Vienberg GmbH, Lise-Meitner-Str. 39–41, 10589 Berlin, Deutschland gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
  2. Unser Online-Shop unter b2b.biomatea.de richtet sich ausschließlich an gewerbliche Kunden, Wiederverkäufer, Gastronomiebetriebe, Cafés, Händler und sonstige Unternehmer.
  3. Ein Verkauf an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB über diesen B2B-Shop ist ausgeschlossen.
  4. Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt haben.

2. Vertragsschluss

  1. Die Darstellung unserer Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung dar.
  2. Mit Absenden der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages ab.
  3. Der Vertrag kommt durch unsere ausdrückliche Auftragsbestätigung, Versandbestätigung oder durch Auslieferung der Ware zustande.
  4. Wir sind berechtigt, Bestellungen insbesondere bei fehlender Warenverfügbarkeit, fehlerhaften Preisangaben, fehlender B2B-Berechtigung oder begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit abzulehnen.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Sämtliche im B2B-Shop angegebenen Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer sowie gegebenenfalls Versand-, Verpackungs-, Zoll- und sonstiger Nebenkosten.
  2. Maßgeblich sind die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise.
  3. Die verfügbaren Zahlungsarten werden dem Kunden im Bestellprozess angezeigt.
  4. Soweit auf der Rechnung kein anderes Zahlungsziel angegeben ist, ist der Rechnungsbetrag sofort ohne Abzug fällig.
  5. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
  6. Wir behalten uns vor, Lieferungen von Neukunden oder bei erhöhtem Ausfallrisiko nur gegen Vorkasse oder eine andere von uns bestimmte Zahlungsart auszuführen.

4. Lieferung und Versand

  1. Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden.
  2. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
  3. Versandkosten und gegebenenfalls anfallende Zusatzkosten werden dem Kunden vor Abschluss der Bestellung angezeigt oder individuell vereinbart.
  4. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht bei Versendung an Unternehmer mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden über.
  5. Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger von uns nicht zu vertretender Ereignisse, insbesondere Betriebsstörungen, behördlicher Maßnahmen, Import- oder Exportbeschränkungen, Streiks, Rohstoffengpässen, Transportstörungen oder vergleichbaren Ereignissen, verlängern die Lieferfrist angemessen.

5. Lebensmittel, Mindesthaltbarkeit und Lagerung

  1. Ein wesentlicher Teil unseres Sortiments besteht aus Lebensmitteln, insbesondere Tee, Matcha, Superfoods, Pulverprodukten, Gewürzen und Getränkemischungen.
  2. Angegebene Mindesthaltbarkeitsdaten stellen kein garantiertes Haltbarkeitsdatum dar, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
  3. Bei B2B-Lieferungen können die gelieferten Produkte unterschiedliche Mindesthaltbarkeitsdaten aufweisen. Ein Anspruch auf eine bestimmte Restlaufzeit besteht nur, wenn dies vor Vertragsschluss ausdrücklich vereinbart wurde.
  4. Der Kunde ist verpflichtet, die auf dem Produkt angegebenen Lager- und Aufbewahrungshinweise einzuhalten, insbesondere hinsichtlich Temperatur, Feuchtigkeit, Lichtschutz und hygienischer Lagerung.
  5. Für Qualitätsbeeinträchtigungen, die aufgrund unsachgemäßer Lagerung, Weiterverarbeitung, Umverpackung oder Verwendung nach Gefahrübergang entstehen, übernehmen wir keine Haftung, soweit wir diese nicht zu vertreten haben.

6. Produktinformationen und natürliche Abweichungen

  1. Produktabbildungen dienen der Veranschaulichung. Geringfügige Abweichungen hinsichtlich Farbe, Konsistenz, Körnung, Geruch oder Geschmack können insbesondere bei Naturprodukten, Tee, Matcha, Gewürzen und pflanzlichen Pulvern chargenbedingt auftreten.
  2. Solche handelsüblichen und produktbedingten Abweichungen stellen keinen Mangel dar, sofern die vereinbarte Beschaffenheit und Verkehrsfähigkeit des Produkts nicht beeinträchtigt sind.
  3. Angaben zu Herkunft, Ernte, Farbe, Geschmack oder sensorischen Eigenschaften können naturbedingt von Charge zu Charge variieren.

7. Untersuchung und Mängelanzeige

  1. Soweit der Kauf für beide Parteien ein Handelsgeschäft ist, gelten die Untersuchungs- und Rügepflichten des § 377 HGB.
  2. Der Kunde hat die Ware nach Erhalt unverzüglich auf Vollständigkeit, Transportschäden und erkennbare Mängel zu überprüfen.
  3. Erkennbare Mängel sind uns unverzüglich nach Feststellung in Textform mitzuteilen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen.
  4. Bei Beanstandungen sind auf Verlangen geeignete Nachweise, insbesondere Fotos, Chargennummer, Mindesthaltbarkeitsdatum sowie Angaben zur Lagerung und zum festgestellten Mangel vorzulegen.
  5. Unterbleibt eine rechtzeitige Mängelanzeige, gilt die Ware im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen als genehmigt.

8. Gewährleistung

  1. Bei berechtigten Mängeln sind wir zunächst nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt.
  2. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie unzumutbar, stehen dem Kunden die gesetzlichen weiteren Rechte zu.
  3. Keine Gewährleistungsansprüche bestehen insbesondere bei Schäden oder Qualitätsverlusten infolge unsachgemäßer Lagerung, falscher Zubereitung, Weiterverarbeitung, Vermischung mit Fremdstoffen, Umfüllung oder sonstiger unsachgemäßer Behandlung durch den Kunden.
  4. Gesetzlich zwingende Rechte bleiben unberührt.

9. Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der jeweiligen Geschäftsbeziehung Eigentum der Vienberg GmbH.
  2. Der Kunde ist bis zum Eintritt des Verwertungsfalls berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuverkaufen.
  3. Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt in Höhe der noch offenen Forderungen sicherungshalber an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an.
  4. Gesetzliche Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt bleiben unberührt. Der Eigentumsvorbehalt ist im deutschen Recht insbesondere in § 449 BGB geregelt.

10. Retouren und Rückgaberecht

  1. Da sich unser B2B-Shop ausschließlich an Unternehmer richtet, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher.
  2. Rücksendungen mangelfreier Ware bedürfen unserer vorherigen ausdrücklichen Zustimmung.
  3. Ein Anspruch auf Rücknahme mangelfreier Ware besteht nicht.
  4. Aus Gründen der Lebensmittelsicherheit können insbesondere geöffnete, entsiegelte, angebrochene oder nicht mehr eindeutig verkehrsfähige Lebensmittel grundsätzlich nicht zurückgenommen werden, soweit kein gesetzlicher Gewährleistungsfall vorliegt.

11. Private Label, White Label und kundenspezifische Ware

  1. Für individuell angefertigte, abgefüllte, etikettierte, bedruckte oder anderweitig kundenspezifisch hergestellte Ware gelten ergänzend die jeweils individuell vereinbarten Bedingungen.
  2. Vom Kunden freigegebene Druckdaten, Etiketten, Texte, Logos, Barcodes, Rezepturen und sonstige Inhalte gelten nach Freigabe als verbindlich.
  3. Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte, Marken, Kennzeichen und sonstigen Materialien frei von Rechten Dritter sind.
  4. Produktionsbedingte Mehr- oder Mindermengen sowie geringfügige Farb-, Druck- oder Materialabweichungen sind im handelsüblichen Umfang zulässig.
  5. Kundenspezifisch produzierte Ware kann grundsätzlich nicht zurückgegeben werden, sofern kein von uns zu vertretender Mangel vorliegt.

12. Wiederverkauf und Kennzeichnung

  1. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, beim Weiterverkauf der Produkte alle für seinen Vertrieb geltenden gesetzlichen Anforderungen einzuhalten.
  2. Verändert der Kunde Verpackung, Kennzeichnung, Zusammensetzung, Produktname oder Werbeaussagen, trägt er die Verantwortung für die daraus resultierenden rechtlichen Anforderungen.
  3. Dies gilt insbesondere für lebensmittelrechtliche Kennzeichnungs-, Informations- und Werbevorschriften sowie gegebenenfalls erforderliche Übersetzungen für andere Absatzländer.

13. Haftung

  1. Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
  3. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
  4. Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleiben unberührt.

14. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Der Kunde ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden.

15. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden im Rahmen der geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet. Weitere Informationen enthält unsere Datenschutzerklärung unter:

https://b2b.biomatea.de/privacy

16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit gesetzlich zulässig.
  2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Berlin Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung, soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist. § 38 ZPO erlaubt entsprechende Gerichtsstandsvereinbarungen insbesondere zwischen Kaufleuten.
  3. Wir bleiben berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

17. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: September 2026